Biogas für zukunftsorientierte Unternehmen
Unser Gas mit 15 % Biomethanbeimischung eignet sich für mittelständische und große Unternehmen, die Ihre betrieblichen Emissionen senken wollen, einen Nachhaltigkeitsreport erstellen oder gesetzliche Anforderungen beim Heizungstausch erfüllen müssen. Ab einem Jahresverbrauch von 100.000 kWh erhalten Sie ein individuelles Angebot.
Rechtssicherheit
Erfüllt gesetzliche Anforderungen beim Heizungstausch nach Gebäude-Energie-Gesetz (GEG)
Profi Gas24 XL mit 15 % Biogas
Für Unternehmen, die Ihre betrieblichen CO2-Emissionen im Blick haben und eine zukunftssichere Gasversorgung suchen:
- Ergdas mit 15 % Biomethananteil
- 24 Monate Energiepreisgarantie
- TÜV NORD-zertifiziert

TÜV NORD-zertifiziert
Unser Biogas-Tarif besteht aus einem Biogas- und einem Erdgasanteil. Der Biogasanteil beträgt 15 % und wird aus der Vergärung von organischen Abfällen, wie z.B. aus Pflanzen oder Bioabfall gewonnen. Die Verbrennung von Biogas setzt lediglich so viel CO2 frei, wie die Pflanzen zuvor beim Wachstum aufgenommen haben.
In der Regel reicht das TÜV-Zertifikat in Kombination mit der Vertragsbestätigung zum Nachweis für Ihre zuständige, lokale Behörde. Weitere Informationen zu den Zuständigkeiten finden Sie hier.
Ihr Kontakt zu uns
Sie haben Fragen oder brauchen noch mehr Informationen? Rufen Sie unsere Account Manager gerne an.
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Preisunterschiede Erdgas und Biogas
Biogas mit einem Methananteil von 15 % ist in der Regel 10 bis 20 % teurer als herkömmliches Erdgas. Generell gilt: Je höher der Methananteil im Biogas-Tarif, umso teurer der Gesamtpreis je Kilowattstunde.
Der Biogaspreis setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:
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Beschaffung und Vertrieb (41 %)
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Netz- und Messentgelten (25 %)
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Staatliche Abgaben, Umlagen und Steuern (34 %)
Die tatsächliche Zusammensetzung des Preises variiert je nach Tarif, Verbrauch, Standort, Zählerart und -größe sowie Verbrauchsverhalten.
In unserem Beispiel gehen wir von einem Unternehmen mit Sitz in Hamburg und einem Jahresgasbedarf von 250.000 kWh (SLP-Zähler) im Verbrauchsjahr 2026 aus.
Für wen ist Biogas Pflicht?
Eine Biogas-Pflicht für Unternehmen in Deutschland gibt es bisher nicht. Die Notwendigkeit von Biogas ergibt sich vorallem durch die Anforderungen aus dem Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) sowie der Nachhaltigkeitsberichterstattung, z. B. im Zuge der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD).
Biogas im Gebäude-Energie-Gesetz (GEG)
Das GEG regelt bundesweit die Anforderungen an den Einbau, Austausch und Betrieb von Heizungen sowie den Einsatz erneuerbarer Energien für Wohn- und Nichtwohngebäude. Das Gesetz legt für die Immobilienwirtschaft und Unternehmen mit eigenen Gebäuden unter anderem fest, welche Effizienzstandards und welchen Anteil erneuerbarer Energien neue Heizsysteme erfüllen müssen. Ergänzend dazu haben einige Bundesländer wie Schleswig-Holstein oder Hamburg eigene Vorgaben erlassen, die bei der Heizungsmodernisierung abweichen oder zusätzliche Anforderungen stellen können. Biogas hilft, diese gesetzlichen Anforderungen des GEG zu erfüllen.
Biogas in der CSRD-Berichterstattung
Die CSRD verpflichtet seit 2025 vor allem größere Unternehmen zur transparenten Berichterstattung über Nachhaltigkeitsaspekte und CO2-Emissionsfaktoren. Als Zulieferer und Dienstleister berichtspflichtiger Unternehmen fallen zunehmend mehr kleine und mittelständische Unternehmen unter die CSRD-Berichtspflicht. Wer keinen Bericht erstellt oder seine CO2-Bilanz nicht optimiert, läuft Gefahr, Aufträge zu verlieren oder bei Ausschreibungen nicht berücksichtigt zu werden. Die Verwendung von Biogas, kann dabei helfen, die eigenen Treibhausgasemissionen im Bereich Energie (Scope 2) im Nachhaltigkeitsbericht zu verbessern.
Mit dem Tarif Profi Gas24 XL mit 15 % Biogas
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Erfüllen Sie die aktuellen Vorgaben nach dem GEG sowie die länderspezifischen Anforderungen in Baden Württemberg, Hamburg und Schleswig-Holstein.
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Verringern Sie Ihren betrieblichen CO₂‑Ausstoß und verbessern Sie damit die Kennzahlen in Ihrem Nachhaltigkeitsreport.
Wenn Sie unsicher sind, welche Regelungen für Ihr Gebäude und Bundesland gelten oder Fragen zur Erstellung Ihres CSRD-Nachhaltigkeitsberichts haben, beraten unsere Account Manager Sie gern persönlich.
Häufige Fragen zu Biogas
Was ist der Unterschied zwischen Ökogas, Biogas und CO2-kompensierten Gas?
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Ökogas umfasst Gasprodukte, die im Vergleich zu fossilem Erdgas eine bessere Treibhausgasbilanz haben.
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Biogas entsteht durch Vergärung organischer Stoffe und wird in unseren Produkten als Mischung mit Erdgas angeboten.
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Bei CO2-kompensierten Gas werden die CO2-Emissionen vollständig durch zertifizierte Klimaschutzprojekte kompensiert, sodass die Netto-CO2-Bilanz null beträgt.
Kann man eine Gasheizung und Produktionsmaschinen mit Biogas betreiben?
Ja, eine normale Gasheizung kann in der Regel ohne technische Anpassungen mit Biogas betrieben werden.
Im Bereich der Produktion kann in der Regel ebenfalls problemlos auf Biogas umgestellt werden, ohne Anpassungen an den bestehenden Anlagen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um zu einem Biogastarif zu wechseln?
Damit Sie Ihren Tarif wechseln, müssen Sie nur über einen eigenen Gaszähler verfügen. In Häusern, in denen die Gaskosten über die Nebenkosten abgerechnet werden, können Mieter:innen den Gastarif nicht selbstständig wechseln. Dafür sind dann die Vermieter:innen zuständig.
Wie wird Biogas im Nachhaltigkeitsbericht erfasst?
Die Einteilung der Emissionen in die sogenannten Scopes ist abhängig von der Verwendung des Gases. Emissionen im Prozess oder bei der stationären Verbrennung werden in den Scope 1 eingeordnet. Emissionen, die durch Heizung und Kühlung für den Eigenbedarf entstehen, gehören in Scope 2. Bei Fragen wenden Sie sich gern an unsere Account Manager.